Wussten sie, mit welcher Leistung sich die Pflegeversicherung an den Kosten der häuslichen Pflege beteiligt?
Die Höhe der häuslichen Pflegeleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. In der sozialen Pflegeversicherung steht dem Pflegebedürftigen ein Wahlrecht zwischen der Sachleistung (Pflegeeinsätze durch unsere ambulante Pflegeeinrichtung als Vertragspartner der Pflegekasse) und der Geldleistung (mit der der Pflegebedürftige die erforderliche Pflege in geeigneter Weise selbst sicherstellt, z.B. durch Laienpflege) zu.
Auch eine Kombination von Sach- und Geldleistungen sind möglich. Die Hilfen können mithin so gestaltet werden, wie sie den persönlichen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entsprechen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Als Behandlungspflege werden Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch unsere Pflegekräfte erbracht werden. Diese Aufgaben umfassen unter anderem…